Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen CAVALLO, einem Zeitarbeitnehmer und einemKundenunternehmen beschreiben. CAVALLO überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem CAVALLO und dem Zeitarbeitnehmer geschlossen, damit übernimmt CAVALLO alle üblichen Arbeitgeberpflichten (Lohn,Urlaub etc). CAVALLO überlässt dann im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages den Zeitarbeitnehmer einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Kundenunternehmen und dem zeitmitarbeiter existiert kein Vertrag. Das Kundenunternehmen hat gegenüber dem Zeitarbeitnehmer ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht.